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Turmdrehkrane

Seit nun mehr als 100 Jahren ist der Turmdrehkran nicht mehr von der Baustelle weg zu denken.

Egal ob „Obendreher, Untendreher, Nadelausleger oder Wipper“ befördert er zuverlässig und sicher

schwerste Lasten über die Baustellen.

Damit der Turmdrehkran auch eines der sichersten Baugeräte auf Ihrer Baustelle bleibt, fordert der

Gesetzgeber in der BetrSichV §14 Absatz 4,

Anhang 3: die wiederkehrende Prüfung „jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß

§2 Absatz 6 und alle 4 Betriebsjahre, im 14. und 16. Betriebsjahr und danach jährlich durch

einen Prüfsachverständigen“ durchzuführen.